Kalibrierung und Eichung
DAkkS-Kalibrierung(nicht gesetzlich geregelter Bereich) | Eichung(gesetzlich geregelter Bereich) |
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Warum? DAkkS-Kalibrierung immer dann, wenn ein Prüfmittel (Waage oder Prüfgewicht) in einem QM-Prozess (z.B. nach ISO 9000ff, TS 16949, VDA 6.1, FDA, GLP,GMP,…) eingesetzt wird. |
Warum? Eichpflichtiger Einsatz von Waagen und Prüfgewichten ist gesetzlich vorgeschrieben u.a. im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird, bei der Herstellung von Fertigpackungen in der Heilkunde |
Was? Jedes einwandfreie Prüfmittel kann DAkks-kalibriert werden. |
Was? Eichen darf man nur Wagen mit Bauartzulassung und OIML-konforme Prüfgewichte |
Wie? Feststellung der Richtigkeit weltweit durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Rückführung auf international anerkannte Normale. Der DAkkS-Kalibrierschein bestätigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung (z.B. ISO 9000ff). |
Wie? Prüfung auf Eichfehlergrenzen zum Schutze des Verbrauchers. Für das Inverkehrbringen von Waagen und Gewichten gelten EU-Richtlinien. Die anschliessende Marktüberwachung ist national geregelt, in Deutschland durch das MessEG (Eichgesetz) und MessEV (Eichverordnung). |
Wo? International anerkannt. Darüber wachen die EA (European co-operation for Accreditation) und die ILAC (International Labratory Accreditation Cooperation), sowie in Deutschland bspw. Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH). |
Wo? EU-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung ist als Ersteichung EU-weit gültig. Nacheichung und nationale Konformitätserklärungen sind nur national anerkannt. |
Wann? Der Betreiber regelt den Einsatz der Prüfmittel und die periodischen Rekalibrierungsfristen selbst. |
Wann? Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der Waage / der Prüfgewichte und die gesetzlich festgelegten Nacheichfristen. Hier gelten nationale Vorgaben. |